CSRD und CSDDD nach Omnibus: Was sich für Unternehmen ab 2026 ändert

Nachdem die Europäische Kommission im Februar 2025 weitreichende Anpassungen der CSRD vorgeschlagen hatte, liegt Ende Februar 2026 nun der entscheidende regulatorische Wendepunkt vor: Der Rat der EU hat dem Omnibus-I-Paket am 24. Februar 2026 final zugestimmt; die Änderungsrichtlinie wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ziel ist es, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten stärker auf große Unternehmen zu konzentrieren und kleinere Unternehmen vor übermäßigen Datenanforderungen zu schützen.Damit wird der bereits im März 2025 erkennbare Kurs bestätigt: Entlastung, höhere Schwellenwerte und eine Begrenzung des sogenannten Trickle-down-Effekts entlang der Lieferkette.

Neue CSRD-Schwellenwerte: Deutlich weniger Unternehmen berichtspflichtig

Künftig fallen grundsätzlich nur noch Unternehmen unter die CSRD, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und zugleich einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro erzielen. Damit wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich verkleinert. Während ursprünglich rund 50.000 Unternehmen in der EU von der CSRD erfasst werden sollten, betrifft die Richtlinie nach den Omnibus-Anpassungen voraussichtlich nur noch etwa 10 Prozent dieser ursprünglichen Anzahl. Auch kapitalmarktorientierte Unternehmen profitieren von den neuen Schwellenwerten, sofern sie diese Kriterien nicht erfüllen.  

Die bisherigen Berichtspflichten führten dazu, dass auch Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden und geringeren Umsätzen aufwändige Nachhaltigkeitsberichte erstellen mussten. Durch die Anhebung der Schwellenwerte entfällt diese Verpflichtung für viele kleinere Unternehmen, was insbesondere für kapitalintensive Branchen wie das verarbeitende Gewerbe eine deutliche Reduktion des administrativen Aufwands bedeutet. 

Für Drittstaatenunternehmen gelten ebenfalls angepasste Anforderungen: Berichtspflichten greifen insbesondere bei einem EU-Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro auf Gruppenebene und einer EU-Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung mit mehr als 200 Millionen Euro Umsatz

Schutz kleinerer Unternehmen in der Wertschöpfungskette 

    Ein zentrales Element der Reform ist die Begrenzung von Informationsanforderungen an kleinere Unternehmen durch den sogenannten Value Chain Cap. Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden sollen dadurch vor übermäßigen ESG-Datenabfragen geschützt werden. Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von ihnen grundsätzlich nur Informationen verlangen, die sich an einem freiwilligen, vereinfachten Berichtsstandard orientieren.

    Diese Regelung soll verhindern, dass große Unternehmen ihre regulatorischen Anforderungen entlang der Lieferkette unverhältnismäßig an kleinere Zulieferer weitergeben. Für KMU bedeutet dies eine erhebliche Entlastung. Gleichzeitig bleibt es strategisch sinnvoll, grundlegende Nachhaltigkeitsdaten weiterhin strukturiert zu erfassen, da Kunden, Banken und Investoren auch jenseits gesetzlicher Pflichten ESG-Informationen erwarten können.

    Verschiebung der Berichtspflichten und Vereinfachung der Standards

    Neben den neuen Schwellenwerten werden auch die zeitlichen Anforderungen angepasst. Die zweite und dritte Umsetzungswelle der CSRD werden jeweils um zwei Jahre verschoben. Unternehmen erhalten dadurch mehr Zeit, ihre internen Prozesse und Datensysteme aufzubauen.

    Darüber hinaus entfallen die ursprünglich vorgesehenen sektorspezifischen ESRS-Standards. Die Europäische Kommission verfolgt damit das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker zu vereinheitlichen und den Aufwand insbesondere für international tätige Unternehmen mit komplexen Lieferketten zu reduzieren.

    Auch die Anforderungen der EU-Taxonomie werden vereinfacht. Unternehmen unterhalb der neuen Schwellenwerte müssen künftig keine verpflichtenden Taxonomie-Offenlegungen mehr vornehmen.

    CSDDD: Sorgfaltspflichten nur noch für sehr große Unternehmen

    Auch das europäische Lieferkettengesetz – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive – wird deutlich eingeschränkt. Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz unter die CSDDD fallen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen; für betroffene Unternehmen sollen die Regeln ab Juli 2029 gelten.

    Die Sorgfaltspflichten werden stärker risikobasiert ausgestaltet. Unternehmen sollen sich auf jene Bereiche ihrer Wertschöpfungskette konzentrieren können, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten oder schwerwiegendsten sind. Zudem wurde die Pflicht zur Einführung eines Klimatransitionsplans unter der CSDDD gestrichen.

    Haftung, Sanktionen und Umsetzung

    Die ursprünglich vorgesehene EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftungsregelung wird nicht eingeführt. Sanktionen bleiben auf nationaler Ebene verankert, wobei die Richtlinie eine Obergrenze von 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes vorsieht.

    Die Änderungen treten 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die CSRD-bezogenen Änderungen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten umsetzen; für CSDDD-Anpassungen gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 26. Juli 2028.

    Bedeutung für Unternehmen

    Die Omnibus-Reform bringt erhebliche Entlastungen, verändert aber nicht die strategische Bedeutung von Nachhaltigkeit. Für viele Unternehmen entfällt zwar die unmittelbare Berichtspflicht, doch Nachhaltigkeitsdaten bleiben relevant für Finanzierung, Ausschreibungen, Lieferkettenanforderungen und Stakeholder-Kommunikation.

    Unternehmen sollten daher jetzt prüfen:

    1. Fallen wir nach den neuen Schwellenwerten noch unter CSRD oder CSDDD?
    2. Welche ESG-Daten werden weiterhin von Kunden, Banken oder Investoren verlangt?
    3. Welche freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet strategischen Mehrwert?
    4. Wie lassen sich bestehende Berichtsprozesse verschlanken, ohne Steuerungsfähigkeit zu verlieren?

     

    Fazit 

    Mit dem Omnibus-I-Paket vollzieht die EU einen deutlichen Kurswechsel: Nachhaltigkeitsregulierung bleibt bestehen, wird aber stärker auf große Unternehmen mit erheblicher Marktwirkung konzentriert. Für den Mittelstand entsteht mehr Spielraum. Gleichzeitig steigt die Bedeutung einer pragmatischen, freiwilligen und geschäftsrelevanten Nachhaltigkeitssteuerung. 

    Für Unternehmen bedeutet das: Weniger Pflicht heißt nicht weniger Verantwortung. Wer Nachhaltigkeit weiterhin systematisch erfasst, steuert und kommuniziert, kann regulatorische Sicherheit mit Wettbewerbsvorteilen verbinden.

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