Anpassungen der CSRD: Implikationen und Perspektiven

Die Europäische Kommission hat im Februar 2025 weitreichende Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgeschlagen. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu senken und gleichzeitig deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Anhebung der Schwellenwerte für die Berichtspflicht, wodurch etwa 80% der bislang betroffenen Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit würden.

Neuer Schwellenwert und dessen Auswirkungen

Mit den vorgeschlagenen Änderungen unterliegen künftig nur noch Unternehmen der Berichtspflicht, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro erzielen. Dies reduziert die Anzahl der verpflichteten Unternehmen erheblich – von etwa 50.000 auf rund 10.000. Besonders der Mittelstand, der bislang unter den umfangreichen Anforderungen der CSRD litt, wird dadurch signifikant entlastet.

Die bisherigen Berichtspflichten führten dazu, dass auch Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden und geringeren Umsätzen aufwändige Nachhaltigkeitsberichte erstellen mussten. Durch die Anhebung der Schwellenwerte entfällt diese Verpflichtung für viele kleinere Unternehmen, was insbesondere für kapitalintensive Branchen wie das verarbeitende Gewerbe eine deutliche Reduktion des administrativen Aufwands bedeutet.

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft den Verzicht auf sektorspezifische Berichtspflichten. Ursprünglich sollten Unternehmen abhängig von ihrer Branche differenzierte Offenlegungsstandards erfüllen. Mit der Streichung dieser Regelung wird das Berichtssystem vereinheitlicht, wodurch insbesondere Unternehmen mit komplexen globalen Lieferketten profitieren.

Zudem werden die Fristen für die Einführung der Berichtspflichten verlängert. Die zweite Welle (geplant für 2026) sowie die dritte Welle (geplant für 2027) werden um jeweils zwei Jahre verschoben. Dies gewährt betroffenen Unternehmen eine längere Vorbereitungszeit und reduziert kurzfristige Anpassungskosten erheblich.

Weitere zentrale Änderungen

  • Erleichterungen für KMU: Kleinere Unternehmen haben künftig das Recht, Anfragen nach Nachhaltigkeitsdaten abzulehnen, wenn diese von berichtspflichtigen Großunternehmen stammen. Diese Regelung verhindert, dass große Unternehmen ihre Berichtspflichten auf kleinere Zulieferer abwälzen und entlastet insbesondere KMU mit begrenzten administrativen Ressourcen.
  • Freiwillige Berichterstattung: Unternehmen, die nicht mehr unter die Berichtspflicht fallen, haben die Möglichkeit, weiterhin Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Für diese freiwillige Berichterstattung sollen standardisierte und vereinfachte Vorlagen zur Verfügung gestellt werden.
  • Reduzierung der EU-Taxonomie-Berichtspflichten: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von unter 450 Millionen Euro sind nicht länger verpflichtet, ihre Konformität mit der EU-Taxonomie offenzulegen. Dies verringert den bürokratischen Aufwand erheblich und erleichtert den Zugang zum Finanzmarkt für kleinere Unternehmen.

Kritische Einschätzungen und zukünftige Entwicklungen

Die geplanten Erleichterungen stoßen auf gemischte Reaktionen. Während Unternehmensverbände die Maßnahmen als dringend notwendige Vereinfachung begrüßen, äußern Umweltorganisationen und Investoren Bedenken. Sie kritisieren, dass eine Reduktion der Berichtspflichten zu einer geringeren Transparenz führen könnte. Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen weniger Anreize haben, Nachhaltigkeitsmaßnahmen strukturiert zu erfassen und umzusetzen.

Zudem könnte die verminderte Berichtsintensität dazu führen, dass nachhaltige Investitionsentscheidungen erschwert werden. Investoren, die auf ESG-Daten angewiesen sind, könnten in der Folge auf weniger belastbare Informationen zurückgreifen. Dies könnte langfristig zu einer geringeren Kapitalallokation in nachhaltige Unternehmen führen.

Einige Unternehmen könnten sich trotz der Lockerungen entscheiden, weiterhin detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen, um ihre ESG-Performance sichtbar zu halten und Investoren sowie Stakeholder zu überzeugen. Dies könnte insbesondere für börsennotierte Unternehmen relevant sein, die weiterhin einen starken Fokus auf nachhaltige Berichterstattung legen müssen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die vorgeschlagenen Änderungen der CSRD bringen erhebliche administrative Erleichterungen, insbesondere für mittelständische Unternehmen. Dennoch bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein zentrales Element der Unternehmensstrategie.

Während große Unternehmen weiterhin umfassende Berichte erstellen müssen, haben viele kleinere und mittlere Unternehmen nun die Wahl, ob sie von der neuen Flexibilität profitieren oder freiwillig berichten möchten. Angesichts wachsender regulatorischer und gesellschaftlicher Erwartungen an Unternehmen könnte eine freiwillige ESG-Berichterstattung strategische Vorteile bieten.

Die endgültige Umsetzung dieser Reformen steht noch aus. Unternehmen sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre internen Berichtsstrukturen so anpassen, dass sie flexibel auf künftige Änderungen reagieren können.

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