Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) legen fest, dass Unternehmen Menschenrechte achten und negative Auswirkungen vermeiden oder mildern müssen. Sie bilden die Grundlage für Sorgfaltspflichten, die in der CSRD und anderen Standards verankert sind. Unternehmen müssen entsprechende Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette managen.
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die die Berichterstattung zu Nachhaltigkeit für große Unternehmen ab 2024 erheblich erweitert.