Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Informationen zu ihren Nachhaltigkeitspraktiken, Risiken und Leistungen offenzulegen. Diese Pflichten decken Themen wie Klimawandel, Menschenrechte und Diversität ab. Die CSRD erweitert den Umfang der Offenlegungspflichten erheblich.
Berichterstattungszeitraum und Vergleichsdaten
Nachhaltigkeitsberichte müssen den gleichen Berichtszeitraum wie die Finanzberichte abdecken und Vergleichsdaten aus Vorjahren enthalten.