Das Lieferkettensorgfaltsgesetz zielt auf den Schutz der Umwelt, Menschen- und Kinderrechte entlang globaler Lieferketten. Unternehmen, die im Ausland Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse beschaffen, müssen darüber berichten und Verantwortung übernehmen.
CSDDD
Corporate Sustainability Due Diligence Directive („EU-Lieferketten-gesetz“) aus dem Jahr 2024 hat zum Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen.