Zentraler Bestandteil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen. Ziel ist, die Finanzströme in nachhaltigere Aktivitäten umzulenken, um so die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit zinsgünstiger finanzieren zu können. Die Taxonomie soll als einheitliches Klassifikationssystem genau definieren, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig deklariert werden können und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Anleger können Unternehmen besser einschätzen und Greenwashing erkennen.
CSDDD
Corporate Sustainability Due Diligence Directive („EU-Lieferketten-gesetz“) aus dem Jahr 2024 hat zum Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen.