Corporate Sustainability Due Diligence Directive („EU-Lieferketten-gesetz“) aus dem Jahr 2024 hat zum Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen. Unternehmen in der EU müssen entlang ihrer gesamten Lieferkette potenzielle Risiken identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren – insbesondere bei Hochrisiko-Lieferanten. Im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geht die CSDDD noch weiter und umfasst zusätzliche soziale und ökologische Aspekte.
DNK
Dieser Berichtsstandard wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), einem Nachhaltigkeits-Gremium der Bundesregierung, für Unternehmen und Organisationen entwickelt.