Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die die Berichterstattung zu Nachhaltigkeit für große Unternehmen ab 2024 erheblich erweitert. Sie ersetzt die NFRD und legt strengere Offenlegungsanforderungen fest, etwa zur doppelten Materialität und zur Nutzung der ESRS. Die Unternehmen in der EU müssen folglich mit höherem Detailgrad über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten. Ziel ist eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz für Investoren und andere Stakeholder.
ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
Die ESRS konkretisieren die Anforderungen der CSRD und definieren spezifische Inhalte und Berichtsformate. Sie decken die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance (ESG) ab und berücksichtigen thematische sowie sektorspezifische Aspekte.