LkSG

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz zielt auf den Schutz der Umwelt, Menschen- und Kinderrechte entlang globaler Lieferketten. Unternehmen, die im Ausland Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse beschaffen, müssen darüber berichten und Verantwortung übernehmen.

Verwandte Begriffe

CSDDD

Corporate Sustainability Due Diligence Directive („EU-Lieferketten-gesetz“) aus dem Jahr 2024 hat zum Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen.

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DNK

Dieser Berichtsstandard wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), einem Nachhaltigkeits-Gremium der Bundesregierung, für Unternehmen und Organisationen entwickelt.

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ESG

Environment (Umwelt), Social (Gesellschaft), Governance (Unternehmensführung oder -steuerung).

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